Unterrichtungsverfahren im Gaststättengewerbe

Nach dem Gaststättengesetz erhalten Gewerbetreibende, die eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen wollen, dann die Erlaubnis, wenn sie anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die notwendigen lebensmittelrechtlichen und -hygienischen Kenntnisse belehrt worden sind.

Seit dem 1. Juli 2005 ist eine Gaststättenerlaubnis nur dann erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Wenn lediglich alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben vertrieben werden, ist keine Erlaubnis notwendig. 

Von der Unterrichtung kann nur befreit werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, zu deren Prüfungsinhalten auch lebensmittelrechtliche Vorschriften gehören (wie z. B. Bäcker, Metzger, Köche).

Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gefahren für die Gesundheit, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung.


Termine:

Lippstadt


  • Dienstag, 24. März 2026 (nachmittags)
  • Donnerstag, 28. Mai 2026 (nachmittags)
  • Donnerstag, 19. November 2026 (nachmittags)

Die Teilnahmegebühr für die Unterrichtung beträgt 51,00 €.

Arnsberg


  • Mittwoch, 25. März 2026, Beginn um 15:00 Uhr
  • Mittwoch, 22. April 2026, Beginn um 15:00 Uhr

Der Veranstaltungsort ist:

Berufskolleg Meschede, Dünnefeldweg 5, 59872 Meschede

Die Teilnahmegebühr für die Unterrichtung beträgt 51,00 €.