Einladung zum Fachtag: Berufsausbildung in Teilzeit

Die Teilzeitausbildung wird flexibilisiert und für alle Auszubildenden geöffnet.

Vorraussetzung ist stets, dass der Ausbildungsbetrieb mit der Teilzeitausbildung einverstanden ist.

Folgende Regeln sind bei der Teilzeitausbildung zu beachten:

  • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50% der normalen Ausbildungszeit beantragen (§ 7a Abs. 1 S. 3 BBiG 2020).
  • Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend der Kürzung, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Ausbildungsdauer laut  Ausbildungsordnung. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung ist auf ganze Monate abzurunden (§ 7a Abs. 2 BBiG 2020). 


 Einladung zum Fachtag Teilzeitberufsausbildung. Motiviert, engagiert und zeitreduziert in die Ausbildung

Fachkräfte fehlen in vielen Branchen und Berufen, die demografische Entwicklung ist uns allen bewusst. Da liegt es doch nahe, sich über Alternativen bei der Gewinnung von Nachwuchskräften Gedanken zu machen und zusätzliche Potentiale zu erschließen. Teilzeitberufsausbildung ist ein Baustein einer flexiblen und bedarfsgerechten Ausbildungspolitik. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass sie bekannt ist und dass sie möglichst realisierbar erscheint. Immer noch bestehen jedoch Informationsdefizite und Unsicherheit darüber, was Teilzeitberufsausbildung ist und wie sie umgesetzt werden kann.

Im Hochsauerlandkreis hat sich nun ein Netzwerk gegründet, um die Teilzeitberufsausbildung attraktiver, bekannter und selbstverständlicher werden zu lassen – damit künftig Menschen, die in ihren zeitlichen Ressourcen eingeschränkt sind – aus welchen Gründen auch immer – die Möglichkeit bekommen, einen beruflichen Abschluss zu erwerben und die Unternehmen zusätzliche Fachkräfte ausbilden können.

Wir laden Sie herzlichen ein: Mittwoch, den 06.03.2024 von 9.30 – 12.00 Uhr im Kreishaus Meschede, Steinstr. 27, 59872 Meschede – großer Sitzungssaal

Kommen Sie entspannt um 09.00 Uhr an und nehmen Sie bereits einen Willkommenskaffee und einen  Frühstückssnack zu sich. Eingeladen sind interessierte Personen aus Unternehmen, Kammern, Jobcentern, Arbeitsagenturen, Bildungsträgern, Beratungsstellen, Berufskollegs, Wirtschaftsförderungen etc..

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 28.02.2024 unter mailto:arbeitsmarkt-hsk@hochsauerlandkreis.de oder antworten Sie einfach auf diese Mail.   

Beispiel:

Die tägliche Ausbildungszeit dauert statt 8 Stunden nur 6 Stunden. Sie wird also täglich um 25% gekürzt.

Dementschprechen ist die Gesamtausbildungszeit von 3 Jahren um 25%, also ein Jahr zu verlängern, so dass die Teilzeitausbildung insgesamt dann 4 Jahre dauert.

Die Ausbildungsvergütung kann dann ebenfalls um maximal 25% gesenkt werden. Hierdurch kann die Mindestausbildungsvergütung zulässigerweise unterschnitten werden.

Auch in der Teilzeitausbildung kann die Verkürzung der Gesamtausbildungszeit nach § 8 BBiG oder die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 BBiG beantragt werden.  


Weitere Informationen zur Teilzeitausbildung finden Sie auf der Webseite der GIB:
https://www.ausbildung-in-teilzeit.nrw


https://youtu.be/Nv4xOtrhuTo

Zusatzvereinbarung zu Teilzeit in der Ausbildung: Download

Ansprechpartner für den Hochsauerlandkreis

Gewerblich-technische Berufe, IT gesamt

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Dipl.-Ing.

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Marius Grotmann

02931 878-160
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Kaufmännische Berufe

Sebastian Rocholl
Dipl.-Pädagoge

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Angela Rademacher

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Kaufmännische Berufe

Constanze Nehring
Diplomsportlehrerin

02931 878-122
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