IHK fordert Öffnungskonzept für die Dienstleistungsbranchen

Bei der nächsten Zusammenkunft der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin soll insbesondere über einen Perspektivplan für die Wirtschaft gesprochen werden. Dies ist dringend erforderlich, will man eine nie gekannte Insolvenzwelle in den betroffenen Branchen und irreversible Schäden in den Innenstädten vermeiden.

Die IHK-Organisation schlägt daher vor, konsumnahe Dienstleistungsbereiche, die die bekannten Hygiene-Standards einhalten können, bei Unterschreitung definierter Inzidenzwerte öffnen zu lassen:

Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe:
 • Abhängig von der Infektionsdynamik sollte pro Kundin und Kunde eine Mindestfläche festgelegt werden.
 • In Einkaufszentren sollte zunächst weiterhin das Verweilen in allgemeinen Bereichen ausgeschlossen oder eingeschränkt sein – einschließlich des Verzichts auf den Konsum von Speisen und Getränken.
 • Die Möglichkeit zur – häufig genehmigungs- und gebührenfreien – Erweiterung der Außengastronomie sollte erweitert werden. Sie ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Corona-Pandemie für Gastronomiebetriebe. Und sie ist auch eine Möglichkeit zur schrittweisen Wiederbelebung der Innenstädte, Stadtteil- und Ortszentren.
 • Die Erweiterung der Außengastronomieflächen könnte unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten erfolgen. Unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten sollte auch die Erlaubnis für geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen Wind, Regen und Kälte erteilt werden.

Körpernahe Dienstleistungen:
 • Vor Inanspruchnahme sollte ein negatives PCR- oder Antigentestergebnis vorgelegt werden. Der Test (Zeitpunkt der Probenahme) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
 • Eine FFP2-Pflicht bzw. falls dies aufgrund der Eigenart der Dienstleistung nicht möglich ist, sonstige geeignete Schutzmaßnahmen, müssen Teil der Öffnungsstrategie sein.

Geschäftstätigkeit in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren:
 • Die Verwendung von FFP2-Mundschutzmasken in Geschäften und Einrichtungen bleibt bis auf weiteres verpflichtend.
 • Gleiches gilt selbstverständlich für die Abstandsregelung von 1,5–2 m sowohl auf Innen- als auch Außenflächen sowie für die Verwendung von Desinfektionsmittel am Eingang.


Das komplette Öffnungskonzept finden Sie hier: : https://www.ihk-nrw.de/beitrag/nrw-wirtschaft-setzt-auf-oeffnungsplan-bis-ende-der-woche