Regionalplan Entwurf für Windenergiebereiche öffentlich

Der Entwurf der Windenergiebereiche für den Kreis Soest und Hochsauerlandkreis liegt vor. Er umfasst 108 Bereiche in einer Größenordnung von insgesamt 8.950 Hektar.

Entwurf für den Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Die Regionalplanungsbehörde hat geeignete Bereiche identifiziert und den Entwurf der 19. Änderung des Regionalplanes vorgelegt. Die Grundlage ist ein einheitliches Windenergiekonzept für die Region Südwestfalen. Neben der zeichnerischen Festlegung sind auch textliche Festlegungen veröffentlicht worden. Diese umfassen die Ergänzung der Ziele 30 und 41 im Regionalplan. Sie treffen Regelungen zur rechtlichen Wirkung der WEB, zur Steuerung des Windenergieausbaus im Verhältnis zu den anderen regionalplanerischen Festlegungen und Regelungen für die nachfolgenden Planungs- und Zulassungsebene. Die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht sind ebenfalls im Ratsinformationssystem des Regionalrates Arnsberg verfügbar.

Weiterer Verlauf

Der Entwurf wird dem Regionalrat Arnsberg in seiner Sitzung am 23.05.2024 zum Beschluss vorgelegt. Bei positivem Beschluss folgt eine vierwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen. Im Beteiligungszeitraum gibt es die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht. Dann können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Wir als IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland sind als Interessenvertreter der Gesamtwirtschaft in Hellweg-Sauerland am Verfahren beteiligt. Wir informieren anlassbezogen über den weiteren Verlauf.

Hintergrund

Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2022 das Windenergie-an-Land-Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie verabschiedet. Demnach sollen spätestens im Jahr 2032 2 % der Bundesfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Über das  Windflächenbedarfsgesetz werden den Bundesländern verbindliche Flächenbeitragswerte vorgeschrieben. Nordrhein-Westfalen soll bis 2027 1,1 % und bis 2032 1,8 % der Landesfläche beitragen.

Die Umsetzung des Windenergie-an-Land-Gesetzes erfolgt in Nordrhein-Westfalen über die Landes- und Regionalplanung. Die hierfür erforderliche Änderung des Landesentwicklungsplanes wurde von der Landesplanung eingeleitet. Durch die Landesplanung soll eine gerechte Verteilung der Flächenbeitragswerte auf die regionalen Planungsgebiete erfolgen. Die Planungsregion Arnsberg, also die fünf südwestfälischen Kreise, müssen mindestens 13.186 Hektar für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen (2,13 %). Konkrete Flächenkulissen werden nun in den Regionalplänen durch die Bezirksregierungen festgelegt.

Stand Mai 2024

Weiterführende Links

Digitale Plattform der Bezirksregierung Arnsberg zum Verfahren

Informationen der IHK zur Windenergieplanung

Informationen der IHK zur Regionalplanung